IFR-Ausbildung

... dem Wetter ein Schnippchen schlagen

Nach dem grundlegenden Erwerb des Flugscheins gibt es wohl kaum ein Rating, das gewinnbringender ist als die Instrumentenflugberechtigung. Früher war dies ein ziemlicher Angang, da für den Erwerb 150 Stunden Theorieunterricht und 50 Stunden praktischer Flugunterricht an einer ATO (Approved Training Organisation) vorgesehen waren und diese Flugschule meist weit weg angesiedelt war. Auch der Umfang der Theorieprüfung hatte ein Ausmaß, das eher an eine kommerzielle Lizenz als eine Privatpilotenlizenz erinnert hat.

All dies ist nun deutlich einfacher geworden, so dass auch dem aktiven Privatpiloten in Europa diese Möglichkeit mit überschaubarem Aufwand eröffnet wurde. Das Beste: ein deutlicher Anteil der zum Erwerb notwendigen Flugstunden muss nicht mehr in einer ATO geflogen werden, sondern kann vor Ort mit der Hanseatic Aviation Training erfolgen. Entweder auf einer neuen SR20 G6 oder gerne auch auf Ihrem eigenen Flugzeug!

Die Wege zum Instrument Rating sind so vielfältig, dass für Jede und Jeden etwas passendes dabei ist. Lassen Sie sich gerne von mir individuell beraten!

Competency-based Instrument Rating (CB-IR)

Beim CB-IR handelt es sich um eine vollwertige und ICAO-konforme IR-Lizenz, die weltweit gültig ist. In der Lizenz wird daher beim Eintrag auch nicht zwischen IR und CB-IR unterschieden. Der einzige Unterschied besteht darin, dass mit einer CB-IR-Berechtigung keine HPA (high-perfomance-aircraft) geflogen werden können; das geht allerdings mit einer einfachen PPL ohne entsprechendes Rating ohnehin nicht. 

Für den Privatpiloten ist diese Berechtigung daher meist passend, da die CB-IR-Berechtigung für die in der GA üblichen leistungsstarken Muster wie eine Cirrus SR22, Bonanza A36, Mooney Acclaim u. ä. ausreichend ist. Und wenn es doch mal auf einen Jet gehen sollte, muss man ohnehin ein Typerating erwerben. Eine weitergehende IR-Berechtigung ist hingegen nicht notwendig.

Für den Erwerb sind 80 Stunden Theorieunterricht an einer ATO erforderlich, von denen mindestens 8 Stunden Präsenzunterricht sein müssen. Den Rest kann man auch als Fernkurs absolvieren.

Von den vorgeschriebenen 40 Flugstunden IFR-Ausbildung können zudem bis zu 30 Stunden außerhalb einer ATO mit Hanseatic Aviation Training auf Ihrem eigenen oder einem gecharterten Flugzeug absolviert werden.

Der Umfang an Stunden, die in der ATO verbracht werden müssen kann also ziemlich reduziert werden, so dass die Ausbildung auch in einen engen Zeitplan gut eingetaktet werden kann. Zudem ist für Sie von Vorteil, dass Sie bereits viele Stunden mit fachlicher Anleitung auf dem Flugzeug absolviert haben, das sie auch später nutzen werden.

Basic Instrument Rating

(BIR)

Das Basic Instrument Rating löst das bisherige Enroute Instrument Rating (EIR) ab und ist so neu, dass die dazugehörigen Regularien aktuell noch nicht rechtskräftig sind. Nachlesen kann man die intendierten Regelungen in der Durchführungsverordnung (EU) 2020/359, die am 8. September 2021 in Kraft treten soll.

Ein wesentlicher Unterschied zum CB-IR-Rating besteht darin, dass es ein nicht ICAO-konformes europäisches Rating ist. Damit ist es nur innerhalb des EASA-Raums gültig ist.

Zudem sind die Wetterminima höher als beim CB-IR. So muss mindestens eine Wolkenuntergrenze von 600 Fuß und eine Sichtweite von 1,5km vorherrschen.

Der Erwerb dieser Lizenz ist in drei Module aufgeteilt:

  1. Grundlegende Instrumentenflug-Fähigkeiten
  2. 2D und 3D-Anflüge
  3. Enroute Flight unter IFR

Der Theorieunterricht und auch die Theorieprüfungen werden nicht beim LBA, sondern an einer ATO absolviert. Die Fragen kommen zwar aus der europäischen Fragendatenbank, sollen aber noch weiter als beim CB-IR abgespeckt sein und sich eher an den Anforderungen der FAA orientieren.

Wie auch beim CB-IR können fast alle Praxisstunden mit einem Lehrberechtigten außerhalb der ATO geflogen werden.

Ein späterer Erwerb des CB-IR ist auf der Grundlage des BIR ebenfalls möglich.